Die elektronische Signatur
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Einführung der elektronischen
Signatur in der Abwicklung der Studierndenmobilität in Österreich
ist das Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG),
BGBl. I Nr. 190/1999 i.d.g.F. sowie die Verordnung des Bundeskanzlers über
elektronische Signaturen (Signaturverordnung - SigV), BGBl. II Nr. 30/2000 i.d.g.F.
und stellt damit die Umsetzung der Richtlinie
1999/93/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Dezember
1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische
Signaturen dar.
Mit dem E-Government-Gesetz
(E-GovG) welches mit 1.3.2004 in Kraft getreten ist, wurde die gesetzliche
Grundlage für die Umsetzung von Erasmus-Online mit der elektronischen Unterschrift
bei Verträgen und Berichten geschaffen. Mit der Verordnung VerwSigV
vom 15.April 2004 wurden die organisatorischen Grundlagen für den Einsatz
der Verwaltungssignatur in Erasmus-Online geschaffen.
Zum Einsatz kommt derzeit im Rahmen der Abwicklung der Erasmus-Studierendenmobilität
die sogenannte "Verwaltungssignatur" gemäß eGovG, welche
bis 1.Jänner 2008 befristet der "sicheren elektronischen Signatur"
im Rahmen der Bürgerkarte
gleichgestellt ist.
Hintergrundinformation: Stabstelle
IKT-Strategie des Bundes
Anerkannte Signaturen (Studienjahr 2007/08)
Bürgerkarte
Die offizielle Bürgerkarte mit der e-Government Signaturfunktion
wird als Zertifizierungsgrundlage anerkannt.
Falls Sie noch keine Bürgerkarte besitzen, können Sie
sie (derzeit bei einem Anbieter) Online
bestellen und fast in ganz Österreich abholen. Für die Verwendung
in Erasmus-Online genügt die Variante a.sign
premium (Derzeit zwischen 27,- und 57,- EURO)
Mehr Informationen zur Bürgerkarte: www.buergerkarte.at
Studentenausweise mit elektronischem Chip
StudentenCards, welche bereits an mehreren Hochschulen die papierenen
Studentenausweise ersetzen und nach dem System der Bürgerkarte ausgerüstet sind, können ebenfalls für die Signatur des Erasmus-Vertrages
verwendet werden. (die Anschaffung der Karte selbst fällt damit weg und
lediglich die einmalige Einrichtung und die Jahresgebühr fällt an).
Bankomatkarte
Alle neuausgegebenen Bankomatkarten in
Österreich sind für die Bürgerkartenfunktionalität vorbereitet.
Verwendung der Signatur mit Chip-Cards
Sobald eine Karte mit der elektronsichen Signatur ausgestattet
ist, benötigt man nur mehr einen Kartenleser (zum Beispiel für zu
Hause) oder einen der öffentlichen e-Government-Terminals oder einen Terminal
an einer Hochschule, welcher Internetzugang ermöglicht und mit einem Kartenleser
ausgestattet ist. Einfach einsteigen in die Onlinedatenbank unter www.erasmus.at
> Erasmus Online
anklicken und mit User und Passwort einsteigen. Sobald man an die Stelle kommt,
an welcher der Vertrag zu unterfertigen ist, setzt die Verifizierung der Daten
ein. Die Karte muß die Schnittstelle der IKT-Stabstelle (Security Layer
1.1) unterstützen und den Sicherheitsbestimmungen der Verwaltungssignaturverordnung
entsprechen.
Elektronische Signatur, wie funktioniert sie?
Die elektronische Signatur basiert auf zwei kryptographischen Schlüsseln.
Signaturerstellungsdaten,
oft auch als privater Schlüssel bezeichnet, werden verwendet, um Daten
elektronisch
zu signieren. Mit den dazu komplementären Signaturprüfdaten, auch
als öffentlicher Schlüssel
bezeichnet, wird die Signatur überprüft.
Die Sicherheit der elektronischen Signatur beruht neben der Qualität der
dahinter liegenden
Verfahren und der Güte der verwendeten Schlüssel wesentlich darauf,
dass die Signaturerstellungsdaten
unter der alleinigen Kontrolle jener Person stehen, der diese gehören –
des so
genannten Signators. Es dürfen die Signaturerstellungsdaten also weder
bekannt werden,
noch darf eine andere Person damit eine Unterschrift auslösen können.
Deshalb werden diese
privaten Schlüssel für sichere elektronische Signaturen in der sicheren
Signaturerstellungseinheit,
etwa einer Chipkarte, verwahrt. Es ist daher technisch sicher gestellt, dass
die Signaturerstellungsdaten
nicht von der Karte ausgelesen werden können. Ihre Anwendung ist durch
Autorisierungscodes, etwa einer PIN, geschützt. Ähnlich wie etwa bei
der Bankomatkarte bietet
diese Technologie Schutz vor unbefugter Verwendung durch Besitz (Karte) und
Wissen
(PIN).
Die den Signaturerstellungsdaten zugehörigen Signaturprüfdaten können
und sollen öffentlich
bekannt sein, damit jeder Empfänger eine Signatur prüfen kann. Die
Zugehörigkeit dieses
Schlüssels zur Person, die die Signaturerstellungsdaten hält, wird
über Zertifikate bestätigt.
Bei sicheren elektronischen Signaturen werden für qualifizierte Zertifikate
technische und organisatorische
Qualitätsanforderungen an die Ausstellung der Zertifikate und die Überprüfung
der Identität der Signatoren definiert, sodass ein Empfänger sicher
sein kann, dass die Angaben
im Zertifkat zutreffen.
Chipkarten können verloren gehen oder entwendet, PINs können erspäht
werden. Für solche
Fälle, in denen die Kompromittierung trotz der hohen technischen Qualität
der Komponenten
nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, werden die betroffenen
Zertifikate
widerrufen.
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