Erasmus-Studierendenpraktika (SMP - Student Mobility Placements):

3 Schritte nach EUropa

Start

Heimathochschule

Bewerbung

Die Bewerbung für einen Erasmus Praktikumsaufenthalt erfolgt bei der Heimathochschule in Österreich. Je nach Größe und Type der Hochschule gibt es verschiedene Bewerbungsfristen und Abläufe.

Für Detailinformationen wenden Sie sich bitte an der Heimathochschule an das jeweilige Büro für internationale Beziehungen / das International Office / das Auslandsbüro / zuständige Ansprechperson der Hochschule.

Auswahlverfahren

Im Rahmen eines Auswahlverfahrens werden von der jeweiligen Heimathochschule die Studierenden ausgewählt und die Vereinbarung über den Praktikumsinhalt besprochen und die Anerkennung bei Rückkehr vereinbart . Die Heimatinstitution soll vor der Nominierung die Anerkennbarkeit des Praktikums bestätigen. Die elektronische "Nominierung" der Studierenden an das Erasmus-Referat der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (ÖAD) erfolgt durch die Heimathochschule oder ein Konsortiumskoordinator in Absprache mit der Heimathochschule.

Erasmus-Online (SMP-Online)

Registrierung und Änderungen

Mit der Nominierung an das Erasmus-Referat der Nationalagentur Lebenslanges Lernen erhalten die Studierenden ein E-Mail mit der Aufforderung sich in der Erasmus-Online Datenbank (SMP-Online) zu registrieren.

Achtung! Dieses Mail enthält einen Link und einen Code für die Registrierung!

Mit der Registrierung erfolgt die Vergabe eines Users und eines Passwortes (beides können Sie sich selbst aussuchen - sofern Ihr Wunsch noch nicht vergeben ist).

Achtung! Steigen Sie ab jetzt nur mehr über www.erasmus.at/online in die Datenbank ein!

Jetzt besteht die Möglichkeit, die persönlichen Daten zu aktualisieren bzw. zu ergänzen, wenn sie im Rahmen des Auswahlverfahrens noch nicht erfasst wurden. Die Vollständigkeit der Daten ist die Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Antrages auf den Erasmus-Status bzw. einen Zuschuss zu den erhöhten Aufenthaltskosten durch den Erasmus Praktikumsaufenthalt. Daten, welche Sie nicht selbst ändern dürfen, müssen von Ihrer Heimathochschule an das Erasmus-Referat gemeldet werden (die Hochschule kann es auch dem Konsortiumskoordinator melden, der das Erasmus-Referat anschließend kontaktiert). Die Kontaktperson an der Hochschule finden Sie unter den Aufenthaltsdaten. Sofern sich Änderungen in anderen Daten ergeben, müssen Sie sofort Kontakt mit dem Erasmus-Referat aufnehmen!

Achtung! Sollten Sie aus irgendeinem Grund Probleme mit dem Internetzugang bzw. dem Abrufen einer E-Mail haben, wenden Sie sich bitte sofort an Ihr zuständiges Erasmus-Referat!

Zuerkennung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Erasmus-Status verliehen werden. Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten können Studierende auch einen Erasmus-Zuschuss erhalten. In beiden Fällen werden Sie durch e-Mail davon verständigt.

Vertragsunterfertigung

Ab dem Zuerkennungszeitpunkt steht der Studierendenvertrag in der Datenbank für Sie zur Unterschrift / zum Ausdruck bereit.

Der Vertrag kann entweder

1.) in der Datenbank elektronisch signiert werden oder

2.) ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!!!) und eingeschrieben an das Erasmus-Referat gesendet werden.

Nach dem Einlangen der elektronischen Unterschrift bzw. des "Hardcopy" Vertrages mit Ihrer Unterschrift im Erasmus-Referat erhalten Sie 80% des Zuschusses.

Die restlichen 20% des Zuschusses erhalten Sie nach Eingabe des Studierendenberichtes in der Datenbank sowie dem Einlangen der Aufenthaltsbestätigung im Erasmus-Referat.

Studierende an privaten Hochschulinstitutionen erhalten einen Zuschuss in anderer Höhe (nur EU Mittel, keinen Zuschuss aus nationalen Mitteln). Bitte klären Sie mit Ihrer Hochschule weitere Förderungsmöglichkeiten.

Drucken Sie sicherheitshalber den "Erasmus SMP: Verlängerungsantrag" sowie die "Erasmus SMP: Aufenthaltsbestätigung" noch zu Hause aus - am Auslandsstudienort kann es schwierig sein, einen Internetzugang mit Druckmöglichkeit zu finden.

ACHTUNG! Ohne unterschriebenen Vertrag ist weder der Erasmus-Status noch eine Auszahlung möglich! Die Unterschrift muss VOR dem Antritt des Auslandsaufenthalts erfolgen. Kontrollieren Sie vor der Unterschrift nochmals genau die Daten und Angaben in Ihrem Vertrag - dies ist die letzte Möglichkeit, zum Beispiel die Kontoangaben Ihres Bankkontos in der Datenbank zu ändern oder Änderungen in der Dauer Ihres Aufenthaltes über Ihre Heimathochschule zu reklamieren!

Storno

Wenn Sie Ihr Praktikum stornieren möchten, setzen Sie sich bitte so rasch wie möglich mit Ihrer Heimathochschule und dem zuständigen Erasmusreferat in Verbindung

In EUropa

Gasthochschule

Erasmus-Status

Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Student bzw. Studentin - unabhängig von einem bewilligten Zuschuss - erfahren Sie aus der Erasmus-Studierendencharta (Studierendencharta-Ansicht)

ACHTUNG: Zusätzlich entfällt für Österreichs Studierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen des Bundes der Studienbeitrag für die Semester eines Auslandsaufenthaltes. Bei Fachhochschulen und Privaten Institutionen liegt diese Entscheidung bei den Erhaltern der Institution.

Verlängerungsantrag

Sie haben im Rahmen der Maximaldauer eines Erasmus-Aufenthaltes die Möglichkeit, einmal den Aufenthalt zu verlängern. Dazu müssen Sie den Antrag auf Verlängerung an Ihrer Aufnahmeeinrichtung (=Institution, an der Sie das Praktikum absolvieren) unterfertigen lassen (diejenige/derjenige, der das "training agreement" am Anfang unterschrieben hat) und an Ihre Heimathochschule schicken!

Erasmus-Online (SMP-Online)

Sobald Ihre Heimathochschule oder ein Konsortiumskoordinator in Absprache mit der Heimathochschule Sie für die Verlängerung beim Erasmus-Referat nominiert hat, werden Sie wie bei der Erstnominierung per e-Mail verständigt und finden Ihren neuen Vertrag und Ihre Unterlagen wiederum in der Datenbank.

ACHTUNG: Sollten Sie am Ort des Auslandspraktikums Probleme mit dem Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig an das Erasmus-Referat, damit Ihnen der Vertrag in Papierform zugesandt werden kann! Verlängerungen werden grundsätzlich nur mit "Erasmus-Status" zuerkannt, Zuschüsse für Verlängerungen können nur nach Maßgabe der finanziellen Mittel vergeben werden.

Wie bei der ersten Nominierung gilt: Zahlungen können grundsätzlich erst erfolgen, wenn der unterschriebene Vertrag für die Verlängerung wieder vor dem Beginn des Verlängerungsaufenthaltes im Erasmus-Referat eingelangt ist! Langt der Vertrag erst nach dem Ende des Aufenthaltes im Erasmus-Referat ein, so kann kein Zuschuss mehr ausbezahlt werden!

Praktikumsbericht

Am Ende Ihres Erasmusaufenthaltes sind Sie verpflichtet, einen Praktikumsbericht auszufüllen! Sie werden ein Monat vor dem Ende des geplanten Auslandsaufenthaltes per E-Mail verständigt, dass der Bericht Online in der Datenbank zur Verfügung steht. Sie können den Bericht längere Zeit bearbeiten, bevor Sie ihn endgültig absenden.

Aufnahmeeinrichtung

Leistungsnachweis

Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie von der Aufnahmeeinrichtung die Aufenthaltsbestätigung, sowie den Leistungsnachweis (transcript ofwork) auf der Grundlage des Training Agreementsausfüllen und bestätigen lassen!

ACHTUNG: Im Falle einer Verlängerung müssen Sie auch die Zeiten und die Studienleistungen des Verlängerungszeitraumes nachweisen - unabhängig davon, ob es sich um eine Verlängerung ohne oder mit Zuschuss handelt!

Abbruch

Wenn Sie vor dem Ende des geplanten Aufenthaltes das Praktikumim Ausland beenden wollen, setzten Sie sich bitte sofort in Verbindung mit dem zuständigen Erasmus-Referat!

Abschluss

Erasmus-Online (SMP-Online)

Aufenthaltsbestätigung und Praktikumsbericht

Die ausgefüllte und von Ihrer Aufnahmeeinrichtung bestätigte Aufenthaltsbestätigung (unterschrieben und gestempelt) ist die Basis für die Endabrechnung Ihres Erasmus-Aufenthaltes. Dies ist das einzige Dokument, welches Sie noch immer im Original per Post an das Erasmus-Referat schicken müssen. Jetzt ist auch die letzte Chance, den Praktikumsbericht Online auszufüllen.

ACHTUNG: Ohne Aufenthaltsbestätigung und ausgefülltem Online-Praktikumsbericht ist keine Restzahlung möglich!

Heimathochschule

Anerkennung

Die Anerkennung der während Ihres Erasmus Aufenthaltes erbrachten Leistungen erfolgt durch Ihre Heimathochschule aufgrund des Training Agreements, welches vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Grundlage für ihre Nominierung war bzw. aufgrund der Vereinbarung für eine allfällige Verlängerung sowie der Leistungsbestätigung durch Ihre Aufnahmeeinrichtung (transcript ofwork). Diese Anerkennung kann stichprobenartig von der Nationalagentur überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Nichterbringung des Nachweises der Anerkennung oder der zu geringe Nachweis die Rückzahlung des gesamten Zuschusses bedeutet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalagentur Lebenslanges Lernen wünschen Ihnen einen erfolgreichen Praktikumsaufenthalt mit Erasmus!

 

 
Mittwoch, 10. März 2010