Erasmus-Studienaufenthalte (SMS - Student Mobility Studies):

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Heimathochschule

Bewerbung

Die Bewerbung für einen Erasmus Aufenthalt erfolgt bei der Heimathochschule in Österreich. Je nach Größe und Type der Hochschule gibt es verschiedene Bewerbungsfristen und Abläufe.

Für Detailinformationen wenden Sie sich bitte an der Heimathochschule an das jeweilige Büro für internationale Beziehungen / das International Office / das Auslandsbüro / zuständige Ansprechperson der Hochschule.

Auswahlverfahren

Im Rahmen eines Auswahlverfahrens werden von der jeweiligen Heimathochschule die Studierenden ausgewählt und die Vereinbarung über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen/Lehrinhalte sowie die Anerkennung bei Rückkehr vereinbart. Der Abschluss dieses Abschnittes ist die elektronische "Nominierung" der Studierenden durch die Heimathochschule an das Erasmus-Referat der Nationalagentur Lebenslanges Lernen (ÖAD) .

Erasmus-Online (SMS-Online)

Registrierung und Änderungen

Mit der Nominierung an das Erasmus-Referat der Nationalagentur Lebenslanges Lernen erhalten die Studierenden ein E-Mail mit der Aufforderung sich in der Erasmus-Online Datenbank (SMS-Online) zu registrieren.

Achtung! Dieses Mail enthält einen Link und einen Code für die Registrierung!

Mit der Registrierung erfolgt die Vergabe eines Users und eines Passwortes (beides können Sie sich selbst aussuchen - soferne Ihr Wunsch noch nicht vergeben ist).

Achtung! Steigen Sie ab jetzt nur mehr über www.erasmus.at/online in die Datenbank ein!

Jetzt besteht die Möglichkeit, die persönlichen Daten zu aktualisieren bzw. zu ergänzen, wenn sie im Rahmen des Auswahlverfahrens noch nicht von der Heimathochschule erfasst wurden. Die Vollständigkeit der Daten ist die Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Antrages auf den Erasmus-Status bzw. einen Zuschuss zu den erhöhten Aufenthaltskosten durch den Erasmus Aufenthalt. Daten, welche Sie nicht selbst ändern dürfen, müssen von Ihrer Heimathochschule an das Erasmus-Referat gemeldet werden. Die Kontaktperson an der Hochschule finden Sie unter den Aufenthaltsdaten. Soferne sich Änderungen in anderen Daten ergeben (Zuerkennung einer Beihilfe für das Auslandsstudium von der Studienbeihilfenbehörde, Aberkennung einer solchen Beihilfe, Auslaufen der Beihilfe ect.) muss sofort Kontakt mit dem Erasmus-Referat aufgenommen werden!

Achtung! Sollten Sie aus irgendeinem Grund Probleme mit dem Internetzugang bzw. dem Abrufen einer E-Mail haben, wenden Sie sich bitte sofort an Ihr zuständiges Erasmus-Referat!

Zuerkennung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Erasmus-Status verliehen werden. Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten können Studierende auch einen Erasmus-Zuschuss erhalten. In beiden Fällen werden Sie durch e-Mail davon verständigt.

Vertragsunterfertigung

Ab 45 Tage vor dem geplanten Antritt des Erasmusaufenthaltes liegt der Studierendenvertrag in der Datenbank für Sie bereit.

Der Vertrag kann entweder

1.) in der Datenbank elektronisch signiert werden oder

2.) ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!!!) und eingeschrieben an das Erasmus-Referat gesendet werden.

Nach dem Einlangen der elektronischen Unterschrift bzw. des "Hardcopy" Vertrages mit Ihrer Unterschrift im Erasmus-Referat erhalten Sie binnen maximal 45 Tagen bzw. vor Ihrer Abreise (spätestens bis zum 25. des Monats vor dem Antritt Ihres Auslandsstudiums) 80% des Zuschusses ausbezahlt. Die restlichen 20% des Zuschusses erhalten Sie nach Eingabe des Studierendenberichtes in der Datenbank sowie dem Einlangen der Aufenthaltsbestätigung im Erasmus-Referat.

Bei einem "Ergänzungszuschuss zu nationalen Beihilfen" (="C-Vertrag") erhalten Sie eine nationale Ausgleichszahlung (Mittel des bmwf oder bmukk) nach der Eingabe des Studierendenberichtes in der Datenbank sowie dem Einlangen der Aufenthaltsbestätigung im Erasmus-Referat. Diese Ausgleichszahlung ist abhängig von einer allfälligen Differenz zwischen der monatlichen "Beihilfe zum Auslandstudium" und der Höhe eines "Vollzuschusses".

Studierende an privaten Hochschulinstitutionen erhalten einen Zuschuss in anderer Höhe (nur EU Mittel, keinen Zuschuss aus nationalen Mitteln). Bitte klären Sie mit Ihrer Hochschule weitere Förderungsmöglichkeiten.

Drucken Sie sicherheitshalber den "Antrag auf Verlängerung des Erasmusaufenthaltes" sowie die "Aufenthaltsbestätigung" noch zu Hause aus - am Auslandsstudienort kann es schwierig sein, einen Internetzugang mit Druckmöglichkeit zu finden.

ACHTUNG! Ohne unterschriebenen Vertrag ist weder der Erasmus-Status noch eine Auszahlung möglich! Die Unterschrift muss VOR dem Antritt des Auslandsstudiums erfolgen. Kontrollieren Sie vor der Unterschrift nochmals genau die Daten und Angaben in Ihrem Vertrag - dies ist die letzte Möglichkeit, zum Beispiel die Kontoangaben Ihres Bankkontos in der Datenbank zu ändern oder Änderungen in der Dauer Ihres Aufenthaltes über Ihre Heimathochschule zu reklamieren!

Storno

Bis zum 24. des Monats vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes mit Erasmus (bzw. letzter Werktag davor!) haben Sie die Möglichkeit Ihren Aufenthalt zu stornieren! Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Heimathochschule ein weiteres Mal für Erasmus nominiert werden können. Sobald der Aufenthalt angetreten wurde (bzw. die erste Rate ausbezahlt wurde) ist ein Storno nur mehr bis zu 3 Monaten unter Rückzahlung des vollständigen Zuschusses möglich!

In EUropa

Gasthochschule

Erasmus-Status

Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Student bzw. Studentin - unabhängig von einem bewilligten Zuschuss - erfahren Sie aus der Erasmus-Studentencharta (Studentencharta-Ansicht)

ACHTUNG: Zusätzlich entfällt für Österreichs Studierende an Universitäten der Studienbeitrag für die Semester eines Auslandsaufenthaltes. Bei Fachhochschulen und Privaten Institutionen liegt diese Entscheidung bei den Erhaltern der Institution.

Verlängerungsantrag

Sie haben im Rahmen der Maximaldauer eines Erasmus-Aufenthaltes die Möglichkeit, einmal den Aufenthalt zu verlängern. Dazu müssen Sie den Antrag auf Verlängerung an Ihrer Gasthochschule vom Erasmus-Koordinator (derjenige, der das "learning agreement" am Anfang unterschrieben hat) unterfertigen lassen und an Ihre Heimathochschule schicken!

Erasmus-Online (SMS-Online)

Sobald Ihre Heimathochschule Sie für die Verlängerung beim Erasmus-Referat nominiert hat, werden Sie wie bei der Erstnominierung per e-Mail verständigt und finden Ihren neuen Vertrag und Ihre Unterlagen wiederum in der Datenbank.

ACHTUNG: Sollten Sie am Auslandsstudienort Probleme mit einem Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig an das Erasmus-Referat, damit Ihnen der Vertrag in Papierform zugesandt werden kann! Verlängerungen werden grundsätzlich nur mit "Erasmus-Status" zuerkannt, Zuschüsse für Verlängerungen können nur nach Maßgabe der finanziellen Mittel vergeben werden.

Wie bei der ersten Nominierung gilt: Zahlungen können grundsätzlich erst erfolgen, wenn der unterschriebene Vertrag für die Verlängerung wieder vor dem Beginn des Verlängerungsaufenthaltes im Erasmus-Referat eingelangt ist! Langt der Vertrag erst nach dem Ende des Aufenthaltes im Erasmus-Referat ein, so kann kein Zuschuss mehr ausbezahlt werden!

Studierendenbericht

Am Ende Ihres Erasmusaufenthaltes sind Sie verpflichtet, einen Studierendenbericht auszufüllen! Sie werden ein Monat vor dem Ende des geplanten Auslandsaufenthaltes per E-Mail verständigt, dass der Bericht Online in der Datenbank zur Verfügung steht. Sie können den Bericht längere Zeit bearbeiten, bevor Sie ihn endgültig absenden.

Gasthochschule

Leistungsnachweis

Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie von Ihrer Gasthochschule (vom zuständigen Erasmus-Koordinator) die Aufenthaltsbestätigung, sowie den Leistungsnachweis (transcript of work) auf der Grundlage Ihrer Studienvereinbarung (Learning agreement) ausfüllen und bestätigen lassen!

ACHTUNG: Im Falle einer Verlängerung müssen Sie auch die Zeiten und die Studienleistungen des Verlängerungszeitraumes nachweisen - unabhängig davon, ob es sich um eine Verlängerung ohne oder mit Zuschuss handelt!

Abbruch

Wenn Sie vor dem Ende des geplanten Aufenthaltes das Studium im Ausland beenden wollen, müssen Sie sofort das Erasmus-Referat verständigen!

Abschluss

Erasmus-Online (SMS-Online)

Aufenthaltsbestätigung und Studierendenbericht

Die ausgefüllte und von Ihrer Gasthochschule bestätigte Aufenthaltsbestätigung (unterschrieben und gestempelt) ist die Basis für die Endabrechnung Ihres Erasmus-Aufenthaltes. Dies ist das einzige Dokument, welches Sie noch immer im Original per Post an das Erasmus-Referat schicken müssen. Jetzt ist auch die letzte Chance, den Studierendenbericht Online auszufüllen.

ACHTUNG: Ohne Aufenthaltsbestätigung und ausgefülltem Online-Studierendenbericht ist keine Restzahlung oder Ausgleichszahlung möglich!

Heimathochschule

Anerkennung der Studienleistung

Die Anerkennung der während Ihres Erasmus Aufenthaltes erbrachten Studienerfolge erfolgt durch Ihre Heimathochschule aufgrund der Vereinbarung (Learning agreement), welche vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Grundlage für ihre Nominierung war bzw. aufgrund der Vereinbarung für eine allfällige Verlängerung sowie der Leistungsbestätigung durch Ihre Gastinstitution (transcript of work). Diese Anerkennung kann stichprobenartig von der Nationalagentur Lebenslanges Lernen überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Nicherbringung des Nachweises der Anerkennung oder der zu geringe Nachweis die Rückzahlung des gesamten Zuschusses bedeutet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalagentur Lebenslanges Lernen wünschen Ihnen einen erfolgreichen Studienaufenthalt mit Erasmus!

 

 
Freitag, 03. September 2010