Erasmus-Studienaufenthalte (SMS - Student Mobility Studies):
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Heimathochschule
Bewerbung
Die Bewerbung für einen Erasmus Aufenthalt erfolgt bei der
Heimathochschule in Österreich. Je nach Größe und Type der Hochschule
gibt es verschiedene Bewerbungsfristen und Abläufe.
Für Detailinformationen wenden Sie sich bitte an der Heimathochschule
an das jeweilige Büro
für internationale Beziehungen / das International Office / das Auslandsbüro / zuständige Ansprechperson
der Hochschule.
Auswahlverfahren
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens werden von der jeweiligen Heimathochschule
die Studierenden ausgewählt und die Vereinbarung über die zu absolvierenden
Lehrveranstaltungen/Lehrinhalte sowie die Anerkennung bei Rückkehr vereinbart. Der Abschluss
dieses Abschnittes ist die elektronische "Nominierung" der Studierenden
durch die Heimathochschule an das Erasmus-Referat der Nationalagentur
Lebenslanges Lernen (ÖAD) .
Erasmus-Online (SMS-Online)
Registrierung und Änderungen
Mit der Nominierung an das Erasmus-Referat der Nationalagentur
Lebenslanges Lernen erhalten die Studierenden ein E-Mail mit der Aufforderung sich in der Erasmus-Online
Datenbank (SMS-Online) zu registrieren.
Achtung! Dieses Mail enthält einen Link und einen
Code für die Registrierung!
Mit der Registrierung erfolgt die Vergabe eines Users und eines
Passwortes (beides können Sie sich selbst aussuchen - soferne Ihr Wunsch
noch nicht vergeben ist).
Achtung! Steigen Sie ab jetzt nur mehr über www.erasmus.at/online
in die Datenbank ein!
Jetzt besteht die Möglichkeit, die persönlichen Daten
zu aktualisieren bzw. zu ergänzen, wenn sie im Rahmen des Auswahlverfahrens
noch nicht von der Heimathochschule erfasst wurden. Die Vollständigkeit
der Daten ist die Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Antrages
auf den Erasmus-Status bzw. einen Zuschuss zu den erhöhten Aufenthaltskosten
durch den Erasmus Aufenthalt. Daten, welche Sie nicht selbst ändern dürfen,
müssen von Ihrer Heimathochschule an das Erasmus-Referat gemeldet werden.
Die Kontaktperson an der Hochschule finden Sie unter den Aufenthaltsdaten. Soferne
sich Änderungen in anderen Daten ergeben (Zuerkennung einer Beihilfe
für das Auslandsstudium von der Studienbeihilfenbehörde, Aberkennung
einer solchen Beihilfe, Auslaufen der Beihilfe ect.) muss sofort Kontakt
mit dem Erasmus-Referat aufgenommen werden!
Achtung! Sollten Sie aus irgendeinem Grund Probleme mit
dem Internetzugang bzw. dem Abrufen einer E-Mail haben, wenden Sie sich bitte
sofort an Ihr zuständiges Erasmus-Referat!
Zuerkennung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Erasmus-Status
verliehen werden. Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten
können Studierende auch einen Erasmus-Zuschuss erhalten. In beiden Fällen
werden Sie durch e-Mail davon verständigt.
Vertragsunterfertigung
Ab 45 Tage vor dem geplanten Antritt des Erasmusaufenthaltes liegt
der Studierendenvertrag in der Datenbank für Sie bereit.
Der Vertrag kann entweder
1.) in der Datenbank elektronisch signiert werden oder
2.) ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!!!)
und eingeschrieben an das Erasmus-Referat gesendet werden.
Nach dem Einlangen der elektronischen Unterschrift bzw. des "Hardcopy"
Vertrages mit Ihrer Unterschrift im Erasmus-Referat erhalten Sie binnen maximal
45 Tagen bzw. vor Ihrer Abreise (spätestens bis zum 25. des Monats vor
dem Antritt Ihres Auslandsstudiums) 80% des Zuschusses ausbezahlt. Die restlichen
20% des Zuschusses erhalten Sie nach Eingabe des Studierendenberichtes
in der Datenbank sowie dem Einlangen der Aufenthaltsbestätigung im Erasmus-Referat.
Bei einem "Ergänzungszuschuss zu nationalen Beihilfen"
(="C-Vertrag") erhalten Sie eine nationale Ausgleichszahlung (Mittel des bmwf oder bmukk) nach
der Eingabe des Studierendenberichtes in der Datenbank sowie dem Einlangen
der Aufenthaltsbestätigung im Erasmus-Referat. Diese Ausgleichszahlung
ist abhängig von einer allfälligen Differenz zwischen der monatlichen
"Beihilfe zum Auslandstudium" und der Höhe eines "Vollzuschusses".
Studierende an privaten Hochschulinstitutionen erhalten einen Zuschuss in anderer Höhe (nur EU Mittel, keinen Zuschuss aus nationalen Mitteln). Bitte klären Sie mit Ihrer Hochschule weitere Förderungsmöglichkeiten.
Drucken Sie sicherheitshalber den "Antrag auf Verlängerung
des Erasmusaufenthaltes" sowie die "Aufenthaltsbestätigung"
noch zu Hause aus - am Auslandsstudienort kann es schwierig sein, einen Internetzugang
mit Druckmöglichkeit zu finden.
ACHTUNG! Ohne unterschriebenen Vertrag ist weder der Erasmus-Status
noch eine Auszahlung möglich! Die Unterschrift muss
VOR dem Antritt des Auslandsstudiums erfolgen. Kontrollieren Sie vor der Unterschrift
nochmals genau die Daten und Angaben in Ihrem Vertrag - dies ist die
letzte Möglichkeit, zum Beispiel die Kontoangaben Ihres Bankkontos in der
Datenbank zu ändern oder Änderungen in der Dauer Ihres Aufenthaltes
über Ihre Heimathochschule zu reklamieren!
Storno
Bis zum 24. des Monats vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes
mit Erasmus (bzw. letzter Werktag davor!) haben Sie die Möglichkeit Ihren
Aufenthalt zu stornieren! Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Heimathochschule
ein weiteres Mal für Erasmus nominiert werden können. Sobald der Aufenthalt
angetreten wurde (bzw. die erste Rate ausbezahlt wurde) ist ein Storno nur mehr
bis zu 3 Monaten unter Rückzahlung des vollständigen Zuschusses möglich!
In EUropa
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Gasthochschule
Erasmus-Status
Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Student bzw. Studentin -
unabhängig von einem bewilligten Zuschuss - erfahren Sie aus der Erasmus-Studentencharta
(Studentencharta-Ansicht)
ACHTUNG: Zusätzlich entfällt für Österreichs
Studierende an Universitäten der Studienbeitrag für die Semester eines
Auslandsaufenthaltes. Bei Fachhochschulen und Privaten Institutionen
liegt diese Entscheidung bei den Erhaltern der Institution.
Verlängerungsantrag
Sie haben im Rahmen der Maximaldauer eines Erasmus-Aufenthaltes
die Möglichkeit, einmal den Aufenthalt zu verlängern. Dazu müssen
Sie den Antrag auf Verlängerung an Ihrer Gasthochschule vom Erasmus-Koordinator
(derjenige, der das "learning agreement" am Anfang unterschrieben
hat) unterfertigen lassen und an Ihre Heimathochschule schicken!
Erasmus-Online (SMS-Online)
Sobald Ihre Heimathochschule Sie für die Verlängerung
beim Erasmus-Referat nominiert hat, werden Sie wie bei der Erstnominierung per
e-Mail verständigt und finden Ihren neuen Vertrag und Ihre Unterlagen wiederum
in der Datenbank.
ACHTUNG: Sollten Sie am Auslandsstudienort Probleme mit
einem Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig an das
Erasmus-Referat, damit Ihnen der Vertrag in Papierform zugesandt werden kann!
Verlängerungen werden grundsätzlich nur mit "Erasmus-Status"
zuerkannt, Zuschüsse für Verlängerungen können nur nach
Maßgabe der finanziellen Mittel vergeben werden.
Wie bei der ersten Nominierung gilt: Zahlungen können grundsätzlich
erst erfolgen, wenn der unterschriebene Vertrag für die Verlängerung
wieder vor dem Beginn des Verlängerungsaufenthaltes im Erasmus-Referat
eingelangt ist! Langt der Vertrag erst nach dem Ende des Aufenthaltes im Erasmus-Referat
ein, so kann kein Zuschuss mehr ausbezahlt werden!
Studierendenbericht
Am Ende Ihres Erasmusaufenthaltes sind Sie verpflichtet, einen
Studierendenbericht auszufüllen! Sie werden ein Monat vor dem Ende des
geplanten Auslandsaufenthaltes per E-Mail verständigt, dass der Bericht
Online in der Datenbank zur Verfügung steht. Sie können den Bericht
längere Zeit bearbeiten, bevor Sie ihn endgültig absenden.
Gasthochschule
Leistungsnachweis
Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie von Ihrer Gasthochschule
(vom zuständigen Erasmus-Koordinator) die Aufenthaltsbestätigung,
sowie den Leistungsnachweis (transcript of work) auf der Grundlage Ihrer
Studienvereinbarung (Learning agreement) ausfüllen und bestätigen
lassen!
ACHTUNG: Im Falle einer Verlängerung müssen
Sie auch die Zeiten und die Studienleistungen des Verlängerungszeitraumes
nachweisen - unabhängig davon, ob es sich um eine Verlängerung ohne
oder mit Zuschuss handelt!
Abbruch
Wenn Sie vor dem Ende des geplanten Aufenthaltes das Studium im
Ausland beenden wollen, müssen Sie sofort das Erasmus-Referat verständigen!
Abschluss
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Erasmus-Online (SMS-Online)
Aufenthaltsbestätigung und Studierendenbericht
Die ausgefüllte und von Ihrer Gasthochschule bestätigte
Aufenthaltsbestätigung (unterschrieben und gestempelt) ist die Basis für
die Endabrechnung Ihres Erasmus-Aufenthaltes. Dies ist das einzige Dokument,
welches Sie noch immer im Original per Post an das Erasmus-Referat schicken
müssen. Jetzt ist auch die letzte Chance, den Studierendenbericht Online
auszufüllen.
ACHTUNG: Ohne Aufenthaltsbestätigung und
ausgefülltem Online-Studierendenbericht ist keine Restzahlung oder Ausgleichszahlung
möglich!
Heimathochschule
Anerkennung der Studienleistung
Die Anerkennung der während Ihres Erasmus Aufenthaltes erbrachten
Studienerfolge erfolgt durch Ihre Heimathochschule aufgrund der Vereinbarung
(Learning agreement), welche vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Grundlage für
ihre Nominierung war bzw. aufgrund der Vereinbarung für eine allfällige
Verlängerung sowie der Leistungsbestätigung durch Ihre Gastinstitution
(transcript of work). Diese Anerkennung kann stichprobenartig von der Nationalagentur Lebenslanges Lernen überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Nicherbringung
des Nachweises der Anerkennung oder der zu geringe Nachweis die Rückzahlung
des gesamten Zuschusses bedeutet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nationalagentur Lebenslanges Lernen wünschen Ihnen einen erfolgreichen Studienaufenthalt mit Erasmus!
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